Bei einem Patchwork Testament geht es insbesondere darum, rechtliche Klarheit für alle Kinder zu schaffen. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt wird darauf hinweisen, dass es entscheidend ist, ob die Eltern der aktuellen Patchwork Familie miteinander verheiratet sind oder nicht. Deshalb wird zwischen mehreren Grundtypen differenziert:
- Mann und Frau haben Kinder aus früheren Beziehungen und sind nicht miteinander verheiratet.
- Mann und Frau haben Kinder aus früheren Beziehungen und sind in zweiter oder dritter Ehe miteinander verheiratet.
- Mann und Frau haben jeweils Kinder aus anderen Beziehungen und gemeinsame Kinder.
Existiert bei der ersten Fallkonstellation - Mann und Frau sind verheiratet und haben Kinder aus früheren Beziehungen - keine letztwillige Verfügung, tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner sowie die leiblichen Kinder des Verstorbenen zu gesetzlichen Erben werden. Dabei hängen die Höhe der Erbquote vom ehelichen Güterstand - Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft - und von der Zahl der Kinder ab. Stiefkinder sind nur dann erbberechtigt, wenn sie von der verstorbenen Person vorab adoptiert wurden.