FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht
Warum sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wichtig?
In einer Patientenverfügung kommt es auf Detailgenauigkeit an, also darauf, dass Sie einzelne Maßnahmen konkret benennen und dokumentieren, welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Als Anwalt für Erbrecht in München wissen wir aus Erfahrung, dass manche Patientenverfügung wegen fehlender Details an Ihre Grenzen stößt. Dann kommt es auf die Vorsorgevollmacht und den oder die darin genannten Vorsorgebevollmächtigten an. Doch nur wenn die Vertrauensperson Ihren Willen kennt und Ihre Interessen als Patient vertritt, kann der Arzt mit ihr die medizinische Problematik besprechen und gemeinsam eine passende Lösung finden.
Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung und keine Vorsorgevollmacht habe?
Sofern Sie keine Patientenverfügung in München mit dem Arzt Ihres Vertrauens oder mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht verfasst haben, treffen Ihr Vertreter - Vorsorgebevollmächtigter oder gerichtlich bestellter Betreuer - sowie der behandelnde Arzt eine Entscheidung auf Basis Ihres mutmaßlichen Patientenwillens. Mutmaßlich deshalb, weil niemand Ihren Willen als Patient kennt. Entscheidend ist auch in diesem Fall, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der Sie einen Vorsorgebevollmächtigten bestimmt haben. Allerdings kann dieser nur dann in Ihrem Sinne handeln, wenn Sie zuvor mit ihm über medizinische Behandlungen gesprochen haben. Fehlt auch die Vorsorgevollmacht, wird vom Betreuungsgericht u.U. ein Betreuer bestellt, der Ihren Willen als Patienten nicht wirklich kennen kann. So kann es zu folgenschweren Entscheidungen kommen, die von Ihnen als Patient so nicht gewollt sind.
Vorsorgevollmacht - worauf achten?
Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf mehrere Gebiete erstrecken. Dazu gehören die Gesundheitsvorsorge beziehungsweise die Pflegebedürftigkeit, Wohnungsangelegenheiten und die Bestimmung des Aufenthaltsorts, Post und Fernmeldeverkehr, die Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie die Vermögenssorge. Alle Bereiche sind mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Umso wichtiger ist es, den Bevollmächtigten sorgfältig auszuwählen, wobei die Vollmachten auch auf mehrere Personen für jeweils unterschiedliche Bereiche verteilt werden können. Auch eine gemeinschaftliche Vertretung mehrerer Personen für alle Bereiche ist möglich, wodurch eine gegenseitige Kontrolle der Bevollmächtigten sichergestellt ist. Als Anwalt für Erbrecht in München wissen wir, dass bisweilen der Irrglaube vorherrscht, dass die Vollmacht ohne weitere automatisch, also ohne Vorsorgevollmacht, auf den Ehepartner, die Kinder oder sonstige Angehörige übergeht. Doch auch sie oder einer von ihnen müssen ausdrücklich von Ihnen in der Vorsorgevollmacht als Betreuungspersonen bevollmächtigt werden.
Kann ich eine einmal verfasste Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ändern?
Sie können eine bereits verfasste Patientenverfügung jederzeit ändern. Die Änderungen können Sie selbst handschriftlich vornehmen, indem Sie Änderungen hinzufügen und mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen oder Passagen einfach aus dem Dokument streichen. Handelt es sich um umfangreiche Änderungen, ist es sinnvoll, eine neue Patientenverfügung zu verfassen. Auch eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie noch voll geschäftsfähig sind.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Notar erforderlich?
Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht müssen nicht notariell beglaubigt werden - mit einer Ausnahme. Sofern Sie den Vorsorgebevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht auch dazu ermächtigen wollen, in Ihrem Namen Grundstücksgeschäfte vorzunehmen, ist zumindest eine notarielle Beurkundung erforderlich.