Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung in München – Wir klären Sie auf

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern werden im Idealfall miteinander kombiniert. Während die eine bei medizinischen Behandlungen ihre Wirkung entfaltet, wahrt die andere das Recht auf Selbstbestimmung. Bei beiden Dokumenten kommt es auf Detailgenauigkeit an. Umso wichtiger ist eine Prüfung durch einen Fachmann, zum Beispiel durch einen Anwalt im Erbrecht in München. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht in München aufsetzen möchten.

1. Patientenverfügung in München - auf den Ernstfall vorbereitet sein

Jede medizinische Behandlung und auch Operationen setzen das Einverständnis des Patienten voraus. Fehlt diese Einwilligung, werden u.U. auch keine medizinischen Maßnahmen ergriffen. Doch was passiert, wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Einwilligung zu erteilen, weil er nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist? Das ist der Moment, in dem eine Patientenverfügung greift.

Zweck einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist relevant in den Zeiten, in denen ein Patient nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich und selbstbestimmt Entscheidungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zu treffen. Mögliche Gründe können eine schwere Erkrankung, ein Schlaganfall und damit verbundene Hirnschädigungen, ein Unfall, eine fortschreitende Demenzerkrankung oder altersbedingte Ausfallerscheinungen sein. Tatsächlich sind Ehe- und Lebenspartner sowie volljährige Kinder nicht automatisch bevollmächtigt, für den Patienten zu entscheiden. Dazu bedarf es meines Erachtens einer Patientenverfügung, auch wenn der Ehegatte seit kurzem ein Vertretungsrecht ha. Dies kann eine Patientenverfügung aber nicht ersetzen.
Krankheit und Unfälle sind Ereignisse, die jeden Menschen, unabhängig vom Alter treffen können, so dass wir als Rechtsanwalt für Erbrecht in München eine Patientenverfügung für Menschen aller Altersgruppen empfehlen. Mit ihr wird sichergestellt, dass der Patientenwille auch in Situationen umgesetzt wird, in denen er sich nicht mehr artikulieren und seinen Willen kundtun kann.

Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Bernd Kirchner
Fachanwalt für Erbrecht & Arbeitsrecht
Telefon: 08131 / 81076Mobil: 0173 / 377 1354E-Mail: ra@bernd-kirchner.com

Inhalt einer Patientenverfügung

Ein häufiger Fehler ist, dass Patientenverfügungen nicht nur in München ungenau formuliert sind, sodass sie Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen werden können. Eindeutig ist die Rechtslage, wenn der Patient Maßnahmen aufführt, die von ihm nicht gewollt sind und die deshalb nicht durchgeführt werden dürfen. In einer Patientenverfügung können zum Beispiel Aussagen über diese Behandlungen und medizinischen Maßnahmen getroffen werden:
Schmerzbehandlung
Blutübertragung
Künstliche Beatmung
Künstliche Ernährung
Wiederbelebungsmaßnahmen
Sonstige lebenserhaltende Maßnahmen
Organspende
Dabei geht es darum, klare und unmissverständliche Aussagen darüber zu treffen, ob der Patient mit einer Blutübertragung einverstanden ist oder nicht. Gleiches gilt für die künstliche Beatmung und Ernährung, bei denen es sich um grundsätzliche, weil lebenserhaltende Entscheidungen handelt, sowie für Schmerzbehandlungen. In einer Patientenverfügung wird konkretisiert, in welchen Situationen der Patient wiederbelebt werden möchte und in welchen nicht.
Damit der Patientenwille umgesetzt werden kann, müssen die medizinischen Maßnahmen in einer Patientenverfügung konkret benannt werden.

2. Vorsorgevollmacht in München - das Recht auf Selbstbestimmung wahre

Es gibt Situationen, in denen Menschen für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer aus geistigen, körperlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten in einigen oder allen Lebensbereichen nicht mehr eigenverantwortlich zu managen. Dann ist es wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu haben, in der ein Vertreter namentlich benannt ist, der mit einer Vollmacht ausgestattet ist und die Defizite ausgleicht. Wichtig ist, dass es sich um eine Person handelt, die das uneingeschränkte Vertrauen der zu betreuenden Person genießt. Dabei muss es sich nicht zwingend um ein Familienmitglied handeln. Entscheidend ist, dass es sich um eine sozial und wirtschaftlich gefestigte Person handelt, die sich der Verantwortung bewusst und in der Lage ist, zugunsten und im Interesse der zu betreuenden Person zu handeln.

Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht wird nicht nur in München eine Vertrauensperson dazu bevollmächtigt, für den Betreuten die Entscheidungsbefugnis in einigen oder allen Lebensbereichen zu übernehmen. Dazu gehören persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten - hier einige Beispiele:
Entscheidungsbefugnis in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten, zum Beispiel Bank- und Geldgeschäfte
Regelung von versicherungsrechtlichen Angelegenheiten
Handlungsbefugnis gegenüber Behörden, Ämtern und Institutionen
Entscheidungsbefugnis in Bezug auf medizinische Behandlungen und Eingriffe sowie gesundheitliche und freiheitsentziehende Maßnahmen
Es ist möglich, nicht nur eine Person als Betreuer zu bestimmen. Es können auch mehrere Personen gemeinschaftlich oder für einzelne Bereiche bevollmächtigt werden. Allerdings ist es dann wichtig, diese in der Vorsorgevollmacht konkret zu benennen einschließlich ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht

Warum sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wichtig?

In einer Patientenverfügung kommt es auf Detailgenauigkeit an, also darauf, dass Sie einzelne Maßnahmen konkret benennen und dokumentieren, welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Als Anwalt für Erbrecht in München wissen wir aus Erfahrung, dass manche Patientenverfügung wegen fehlender Details an Ihre Grenzen stößt. Dann kommt es auf die Vorsorgevollmacht und den oder die darin genannten Vorsorgebevollmächtigten an. Doch nur wenn die Vertrauensperson Ihren Willen kennt und Ihre Interessen als Patient vertritt, kann der Arzt mit ihr die medizinische Problematik besprechen und gemeinsam eine passende Lösung finden.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung und keine Vorsorgevollmacht habe?

Sofern Sie keine Patientenverfügung in München mit dem Arzt Ihres Vertrauens oder mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht verfasst haben, treffen Ihr Vertreter - Vorsorgebevollmächtigter oder gerichtlich bestellter Betreuer - sowie der behandelnde Arzt eine Entscheidung auf Basis Ihres mutmaßlichen Patientenwillens. Mutmaßlich deshalb, weil niemand Ihren Willen als Patient kennt. Entscheidend ist auch in diesem Fall, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der Sie einen Vorsorgebevollmächtigten bestimmt haben. Allerdings kann dieser nur dann in Ihrem Sinne handeln, wenn Sie zuvor mit ihm über medizinische Behandlungen gesprochen haben. Fehlt auch die Vorsorgevollmacht, wird vom Betreuungsgericht u.U. ein Betreuer bestellt, der Ihren Willen als Patienten nicht wirklich kennen kann. So kann es zu folgenschweren Entscheidungen kommen, die von Ihnen als Patient so nicht gewollt sind.

Vorsorgevollmacht - worauf achten?

Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf mehrere Gebiete erstrecken. Dazu gehören die Gesundheitsvorsorge beziehungsweise die Pflegebedürftigkeit, Wohnungsangelegenheiten und die Bestimmung des Aufenthaltsorts, Post und Fernmeldeverkehr, die Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie die Vermögenssorge. Alle Bereiche sind mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Umso wichtiger ist es, den Bevollmächtigten sorgfältig auszuwählen, wobei die Vollmachten auch auf mehrere Personen für jeweils unterschiedliche Bereiche verteilt werden können. Auch eine gemeinschaftliche Vertretung mehrerer Personen für alle Bereiche ist möglich, wodurch eine gegenseitige Kontrolle der Bevollmächtigten sichergestellt ist. Als Anwalt für Erbrecht in München wissen wir, dass bisweilen der Irrglaube vorherrscht, dass die Vollmacht ohne weitere automatisch, also ohne Vorsorgevollmacht, auf den Ehepartner, die Kinder oder sonstige Angehörige übergeht. Doch auch sie oder einer von ihnen müssen ausdrücklich von Ihnen in der Vorsorgevollmacht als Betreuungspersonen bevollmächtigt werden.

Kann ich eine einmal verfasste Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ändern?

Sie können eine bereits verfasste Patientenverfügung jederzeit ändern. Die Änderungen können Sie selbst handschriftlich vornehmen, indem Sie Änderungen hinzufügen und mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen oder Passagen einfach aus dem Dokument streichen. Handelt es sich um umfangreiche Änderungen, ist es sinnvoll, eine neue Patientenverfügung zu verfassen. Auch eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie noch voll geschäftsfähig sind.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Notar erforderlich?

Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht müssen nicht notariell beglaubigt werden - mit einer Ausnahme. Sofern Sie den Vorsorgebevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht auch dazu ermächtigen wollen, in Ihrem Namen Grundstücksgeschäfte vorzunehmen, ist zumindest eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Rechtsanwalt 
Bernd Kirchner
Münchner Straße 41
85221 Dachau
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