Ein Testament machen in München – das sollten Sie wissen

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein Testament aufzusetzen und darin den letzten Willen zu formulieren. Ohne Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich normiert ist. Doch es gibt sehr viele Sachverhalte, in denen ein Testament sinnvoll ist. Welche das sind, und was das Besondere an einem Berliner Testament oder was ein Patchworktestament darstellt, das erfahren Sie von Ihrem Anwalt in München.

Wann ist ein Testament empfehlenswert?

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in München empfehlen wir Ihnen ein Testament, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge, die eine hierarchische Verteilung des Erbes auf die Abkömmlinge und die Ehefrau vorsieht, bestimmen Sie allein in einem Testament, wem Sie was vererben. Es gibt jedoch weitere Gründe, die für ein Testament sprechen, zum Beispiel diese:
Sie möchten Ihr Vermögen nicht nur auf die gesetzlichen Erben verteilen, sondern weitere Personen in das Erbe einbeziehen
Sie möchten aus steuerlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen Einfluss auf die Verteilung der Vermögensmasse nehmen.
Sie haben keine Verwandten mehr, sodass bei Fehlen eines Testaments Ihr Vermögen an entfernte Verwandte oder an den Staat übergeht.
Sie möchten Ihren Nachlass karitativen Zwecken zukommen lassen. Das funktioniert nur mit einem Testament.
Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sodass der Partner bei Fehlen eines Testaments leer ausgehen würde.
Ihre Vermögensmasse umfasst auch Sachwerte, zum Beispiel Schmuck, Bilder, einen Flügel, Möbel, eine Briefmarken- oder Münzsammlung, die jeweils an unterschiedliche Personen vererbt werden sollen. Die Zuwendung einzelner Gegenstände ist nur mithilfe eines Testaments möglich.
Darüber hinaus bietet ein Testament zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. So können Sie beispielsweise festlegen, dass eine Immobilie oder ein Unternehmen nicht verkauft werden dürfen oder dass ein ausgewählter Erbe die Grabpflege übernimmt. Oder Sie können bestimmen, dass ein Erbe erst mit Erreichen der Volljährigkeit die Verfügungsmacht über sein Erbe erhält.
Rechtsanwalt Bernd Kirchner
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Bernd Kirchner
Fachanwalt für Erbrecht & Arbeitsrecht
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Testament - verschiedene Arten

Es gibt verschiedene Testamentsarten, unter anderem diese:
  • Eigenhändiges beziehungsweise privatschriftliches Testament
  • Notarielles beziehungsweise öffentliches Testament
  • Gemeinschaftliches Testament von verheirateten Paaren oder Lebenspartnern einer eingetragenen   Lebenspartnerschaft.
  • Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments: Berliner Testament
  • Patchworktestament, wenn alle oder nur ein Teil der Kinder in einer Patchwork-Familie erben sollen und z.B. der Ehegatte speziell abgesichert werden soll.
  • Behindertentestament für die Absicherung von Personen mit Beeinträchtigung.
  • Bedürftigentestament mit dem Zweck, einen bedürftigen Angehörigen abzusichern.
  • Unternehmertestament, um den Fortbestand eines Unternehmens zu gewährleisten.
Abhängig von der Art und vom Umfang des Testaments ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt im Erbrecht beraten zu lassen. Insbesondere bei speziellen Testamenten kommt es auf Details an. Schnell schleichen sich Fehler ein, sodass Sie Gefahr laufen, dass Ihr Testament u.U. ungültig ist. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in München helfe ich Ihnen, Ihre Vorstellungen einzubringen und ein rechtssicheres Testament aufzusetzen.
Die Testamentsarten unterscheiden sich entweder in der Form oder nach dem Zweck, den das jeweilige Testament verfolgt. Einen bestimmten Zweck erfüllen beispielsweise das Berliner Testament und das Patchworktestament.

1. Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments für u.a. verheiratete Paare. Beim Tod eines Ehegatten wird der überlebende Partner zunächst Alleinerbe. Das bedeutet, dass er für die Zukunft optimal abgesichert ist, weil insbesondere Immobilien nicht unter mehreren Erben aufgeteilt werden müssen. Denn mit dem Berliner Testament wird eine Erbengemeinschaft des überlebenden Partners mit den Kindern und die u.U. folgende Aufteilung des Erbes verhindert. Anders formuliert: Mit dem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Erben ein, wodurch das Erbrecht der Kinder beim Versterben eines Ehepartners zunächst ausgeschlossen wird. Zunächst deshalb, weil die Kinder erst mit dem Tod des zweiten Elternteils als sogenannte Schluss- oder Nacherben erbberechtigt sind. Um das Erbe der Kinder zu sichern, wird oftmals eine sogenannte Wiederverheiratungsklausel in das Berliner Testament aufgenommen und eine sogenannte Bindungswirkung erzeugt. Danach tritt der Erbfall für die Kinder sofort ein, sobald der überlebende Partner wieder heiratet.

2. Patchworktestament

In vielen Patchworkfamilien ist ein Testament kein Thema, so dass im Todesfall die gesetzliche Erbfolge eintritt. Das bedeutet, dass die Kinder des neuen Ehepartners als Stiefkinder keinen Erbanspruch haben. Bevorzugt der Elternteil die Stiefkinder und adoptiert sie beispielsweise, können die leiblichen Kinder aus erster Ehe das Nachsehen haben und u.U. nur einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Noch komplizierter wird die Rechtslage, wenn der Elternteil und der neue Partner gemeinsame Kinder bekommen. Angesichts dieser Fallkonstellationen sind erbrechtliche Streitigkeiten vorprogrammiert. Mit einem Patchworktestament ist es möglich, die Interessen der Kinder aus erster Ehe mit den Interessen der Stiefkinder und der neuen gemeinsamen Kinder nach dem Willen der Eltern in Einklang zu bringen.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir für Ihre Patchworkfamilie die passende Lösung. Mit einem Patchworktestament ist es möglich, jedes Kind so zu berücksichtigen, wie Sie es möchten. Sie können Ihren Partner finanziell absichern, ihre eigenen Kinder zu Alleinerben erklären, oder u.U. Ihre Stiefkinder wie eigene Kinder behandeln. Als Anwalt für Erbrecht in München erkläre ich Ihnen die unterschiedlichen Rechtslagen sowie damit verbundene Lösungsvarianten. Gleiches gilt für das Berliner Testament sowie für alle anderen Testamentsarten. Kontaktieren Sie uns!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Testament

Welche Alternativen gibt es zu einem Testament?

Mögliche Alternativen sind der Erbvertrag und die Schenkung in verschiedenen Varianten. Der Erbvertrag kann nur von einem Notar errichtet werden, wobei der Vertragsschluss an die Zustimmung und die Anwesenheit aller Vertragspartner nötig ist. Dabei handelt es sich in aller Regel um eine erbrechtlich bindende Erklärung, die auch zwischen nicht verheirateten Partnern getroffen werden kann. Eine weitere Alternative ist die Schenkung, die für den Todesfall bestimmt werden oder auch zu Lebzeiten erfolgen kann.

Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?

Verstirbt der Erblasser, werden die erbberechtigten Personen ermittelt und das Testament wird eröffnet. Dies kann erst dann erfolgen, wenn das Nachlassgericht Kenntnis vom Tod des Erblassers erlangt hat und in einem zweiten Schritt den Inhalt des Testaments bekannt gibt. Bei amtlich verwahrten oder hinterlegten Testamenten verläuft die Übergabe an das Nachlassgericht schnell, während es bei privat verwahrten Testamenten zu Verzögerungen kommen kann.

Wer erbt, wenn ich kein Testament verfasse?

Wird kein Testament verfasst, gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte gesetzliche Erbfolge. Danach erben der überlebende Ehepartner sowie die Kinder das Vermögen. Sind die Kinder bereits verstorben, treten die Kindeskinder an die Stelle der Kinder. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, treten an ihre Stelle die übrigen Angehörigen, wobei sich die Rangfolge am Verwandtschaftsgrad orientiert.

Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?

Verstirbt ein Ehepartner, wird der überlebende Partner durch das Berliner Testament zum Alleinerben. Die Kinder erben erst dann, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Insoweit werden sie beim ersten Erbgang quasi enterbt. Das kann dazu führen, dass die Kinder ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen, sodass das Erbe - entgegen dem Zweck des Berliner Testaments - doch geteilt werden muss. Umso wichtiger ist es, den Inhalt und die Folgen des Berliner Testaments mit den Kindern zu besprechen oder eine andere Klausel, z.B. eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel zu verwenden.

Welchen Zweck verfolgt ein Patchworktestament?

Ein Patchworktestament hat die Aufgabe, die Interessen aller Kinder in einer Patchworkfamilie - leibliche Kinder, Stiefkinder und gemeinsame Kinder mit dem neuen Partner - in Bezug auf das Erbe gleichermaßen nach Wunsch der Eltern zu berücksichtigen. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, weshalb es sinnvoll ist, mit einem Anwalt für Erbrecht in München den Sachverhalt zu ordnen und ein Patchworktestament aufzusetzen.
Rechtsanwalt 
Bernd Kirchner
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