FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Testament
Welche Alternativen gibt es zu einem Testament?
Mögliche Alternativen sind der Erbvertrag und die Schenkung in verschiedenen Varianten. Der Erbvertrag kann nur von einem Notar errichtet werden, wobei der Vertragsschluss an die Zustimmung und die Anwesenheit aller Vertragspartner nötig ist. Dabei handelt es sich in aller Regel um eine erbrechtlich bindende Erklärung, die auch zwischen nicht verheirateten Partnern getroffen werden kann. Eine weitere Alternative ist die Schenkung, die für den Todesfall bestimmt werden oder auch zu Lebzeiten erfolgen kann.
Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?
Verstirbt der Erblasser, werden die erbberechtigten Personen ermittelt und das Testament wird eröffnet. Dies kann erst dann erfolgen, wenn das Nachlassgericht Kenntnis vom Tod des Erblassers erlangt hat und in einem zweiten Schritt den Inhalt des Testaments bekannt gibt. Bei amtlich verwahrten oder hinterlegten Testamenten verläuft die Übergabe an das Nachlassgericht schnell, während es bei privat verwahrten Testamenten zu Verzögerungen kommen kann.
Wer erbt, wenn ich kein Testament verfasse?
Wird kein Testament verfasst, gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte gesetzliche Erbfolge. Danach erben der überlebende Ehepartner sowie die Kinder das Vermögen. Sind die Kinder bereits verstorben, treten die Kindeskinder an die Stelle der Kinder. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, treten an ihre Stelle die übrigen Angehörigen, wobei sich die Rangfolge am Verwandtschaftsgrad orientiert.
Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?
Verstirbt ein Ehepartner, wird der überlebende Partner durch das Berliner Testament zum Alleinerben. Die Kinder erben erst dann, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Insoweit werden sie beim ersten Erbgang quasi enterbt. Das kann dazu führen, dass die Kinder ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen, sodass das Erbe - entgegen dem Zweck des Berliner Testaments - doch geteilt werden muss. Umso wichtiger ist es, den Inhalt und die Folgen des Berliner Testaments mit den Kindern zu besprechen oder eine andere Klausel, z.B. eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel zu verwenden.
Welchen Zweck verfolgt ein Patchworktestament?
Ein Patchworktestament hat die Aufgabe, die Interessen aller Kinder in einer Patchworkfamilie - leibliche Kinder, Stiefkinder und gemeinsame Kinder mit dem neuen Partner - in Bezug auf das Erbe gleichermaßen nach Wunsch der Eltern zu berücksichtigen. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, weshalb es sinnvoll ist, mit einem Anwalt für Erbrecht in München den Sachverhalt zu ordnen und ein Patchworktestament aufzusetzen.