Anwalt für Erbrecht in München: Vorweggenommene Erbfolge

Nach einer Umfrage besaßen im August 2022 rund zwei Drittel der Deutschen kein Testament. Das bedeutet, dass im Todesfall die gesetzliche Erbfolge eintritt. Viel zu wenig wird in Deutschland von den unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das Erbe Gebrauch gemacht. Damit sind nicht nur das Testament oder der Erbvertrag gemeint. Auch die vorweggenommene Erbfolge ist ein interessantes Instrument mit vielseitigem Nutzen. Warum das so ist, erfahren Sie von uns - Ihrem Anwalt für Erbrecht in München.

Vorweggenommene Erbfolge - was ist das?

Verschenkt der spätere Erblasser einen Teil seines Vermögens bereits zu Lebzeiten an Familienmitglieder, die ohnehin im Erbfall das Vermögen erhalten würden, dann spricht man von einer vorweggenommenen Erbfolge. Dabei handelt es sich um Schenkungen, die bis zu einem Freibetrag steuerfrei übertragen werden können. Der Freibetrag liegt aktuell für Ehegatten bei 500.000 Euro und pro Kind bei 400.000 Euro. Das bedeutet, dass alle zehn Jahre im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge hohe Vermögenswerte vom Erblasser auf die potenziellen Erben übergehen können. Der Vorteil besteht darin, dass diese Übertragung steuerfrei ist. Als Rechtsanwalt im Erbrecht in München weisen wir unsere Mandanten darauf hin, dass im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge auch Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und das Pflichtteilsrecht berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen einer Güterstandschaukel können Vermögenswerte, die erheblich höher sind als die Freibeträge bei richtiger Gestaltung auf den Ehegatten übertragen werden.
Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Bernd Kirchner
Fachanwalt für Erbrecht & Arbeitsrecht
Telefon: 08131 / 81076Mobil: 0173 / 377 1354E-Mail: ra@bernd-kirchner.com

Gründe für eine vorweggenommene Erbfolge

Es gibt mehrere Gründe, sich für eine vorweggenommene Erbfolge und für Schenkungen in München zu entscheiden. Das tragende Motiv sind und bleiben steuerliche Aspekte. Denn im Zusammenhang mit dem Erbrecht und der Übertragung der Vermögensmasse auf die Erben sind steuerliche Aspekte maßgeblich, durch die das Erbe immens geschmälert werden kann. Das gilt es auf legale Weise bestens zu gestalten und dabei ist die vorweggenommene Erbfolge eine mögliche Spielart. Wie hoch die erzielbaren Steuervorteile sind, hängt auch von der Größe der Vermögensmasse ab.
„Als Rechtsanwalt für Erbrecht in München raten wir unseren Mandanten, sich zu einem frühen Zeitpunkt mit der Vermögensübergabe zu befassen.“

Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge im Überblick:

Mit einer Vorsorgevollmacht wird nicht nur in München eine Vertrauensperson dazu bevollmächtigt, für den Betreuten die Entscheidungsbefugnis in einigen oder allen Lebensbereichen zu übernehmen. Dazu gehören persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten - hier einige Beispiele:
Reduzierung der Steuerlast
Erhalt des Familienvermögens
Minderung des Pflichtteils
Versorgung des Schenkers sowie seiner Familie
ERHALT DES FAMILIENVERMÖGENS
Mithilfe von Schenkungen in München können durch die vorweggenommene Erbfolge erbrechtliche Streitigkeiten vermieden werden, die regelmäßig dazu führen, dass die Vermögensmasse u.U. zerschlagen wird. Das geht häufig zu Lasten von Immobilien und Unternehmen, die dem Erbstreit zum Opfer fallen und u.U. verkauft werden müssen. Durch die vorweggenommene Erbfolge kann das Familienvermögen erhalten und eine Zersplitterung von Vermögenswerten vermieden werden. Insoweit wirken Schenkungen nicht nur friedenstiftend, sondern fördern auch die Motivation der Erben, den Besitz zu erhalten und zu mehren
MINDERUNG DES PFLICHTTEILS
Meistens sind es Pflichtteilsansprüche, die für den oder die Erben Liquiditätsprobleme mit sich bringen. Beispiele sind es die Werte von Immobilien- oder Unternehmensanteile, die vom Pflichtteilsberechtigten quotal als Wertanspruch eingefordert werden, so dass nicht selten die Immobilie oder das Unternehmen zerschlagen und verkauft werden müssen. Denn normalerweise fällt es schwer, liquide Mittel bereitzustellen, um den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vertragliche Vereinbarungen zu treffen, in deren Folge die Pflichtteilshaftung zumindest reduziert oder nach Möglichkeit ganz ausgeschlossen wird.
VERSORGUNG DES SCHENKERS SOWIE SEINER FAMILIE
Ein häufiges Motiv für die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten ist, dass der Schenker durch die vorweggenommene Erbfolge und die damit verbundenen Schenkungen bei hier einer Beratung in München eine Gegenleistung vereinbaren kann. Meistens handelt es sich dabei um die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall. Möglich ist auch, minderjährige oder behinderte Kinder sowie materiell schwächere Familienmitglieder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge finanziell abzusichern.

FAQ - häufige Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Wird kein Testament verfasst, kein Erbvertrag aufgesetzt und auch nicht die vorweggenommene Erbfolge genutzt, dann geht das Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge auf den oder die Erben über. Danach erben die Ehepartner nach dem Gesetz immer neben Verwandten. Zunächst erben die nächsten Verwandten. Das sind die direkten Nachkommen, also die Abkömmlinge beziehungsweise Kinder. Sind diese bereits verstorben, erben die Enkel. Gibt es auch die nicht mehr, kommen die Urenkel zum Zug. Erst dann folgen Tanten und Onkel sowie Cousinen und Cousins. Ferner hat der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht.

Vorweggenommene Erbfolge - wie kann der Schenker abgesichert werden?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge kommt es nicht nur darauf an, die damit verbundenen Vorteile zu nutzen. Im Gegenzug geht es auch darum, den Schenker und seine Familie abzusichern. Als Anwalt für Erbrecht in München empfehlen wir unseren Mandanten, bestimmte Klauseln in die Vereinbarung über die vorweggenommene Erbfolge aufzunehmen. Dazu gehören in aller Regel ein Nießbrauchsvorbehalt, Verfügungsbeschränkungen, eine Pflichtteilsanrechnungsklausel, eine Pflegeverpflichtung sowie Ausgleichspflichten. Was das im Einzelnen ist, darüber informieren wir Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in München im Rahmen einer Beratung.

Welche Ziele können mit einer vorweggenommenen Erbfolge erreicht werden?

Mit der vorweggenommenen Erbfolge können Sie insbesondere die Steuerlast mindern. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig informieren und zu einem frühen Zeitpunkt damit beginnen, die Vermögensmasse Schritt für Schritt auf die Erben zu übertragen, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Weitere Ziele der vorweggenommenen Erbfolge sind die Minderung von Pflichtteilsansprüchen, der Erhalt des Familienvermögens sowie Ihre persönliche Versorgung als Schenker einschließlich Ihrer Familie.

Welche Vorteile hat der Schenker von der vorweggenommenen Erbfolge?

Als Schenker können Sie im Gegenzug zur vorweggenommenen Erbfolge eine Gegenleistung verlangen, wobei Ihnen die Gestaltung überlassen bleibt. Häufige Gegenleistungen sind beispielsweise die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall, die Absicherung von minderjährigen oder behinderten Kindern sowie von schwächeren Familienmitgliedern. Wichtig ist, eine oder auch mehrere Gegenleistungen für beide Elternteile vertraglich zu regeln.

Was versteht man unter Minderung von Pflichtteilsansprüchen?

Die vorweggenommene Erbfolge kann auch dazu genutzt werden, um Pflichtteilsansprüche unliebsamer Erben zu reduzieren. Je mehr Vermögen im Rahmen von Schenkungen zu Lebzeiten auf die gewünschten Erben übergehen, umso mehr reduzieren sich die Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsberechtigter bei zutreffender Gestaltung. Bei pflichtteilsberechtigten Erben handelt es sich um die Abkömmlinge beziehungsweise die direkten Nachkommen des Erblassers. Dazu gehören auch Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern des Erblassers. Als Anwalt im Erbrecht in München weisen wir darauf hin, dass Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers veranlasst wurden, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen können.

In welchen Fällen ist eine vorweggenommene Erbfolge noch empfehlenswert?

Die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragene Vermögensmasse kann den oder die zukünftigen Erben auf unterschiedliche Weise unterstützen, zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, im Zusammenhang mit der Familiengründung oder beim Start in die Selbstständigkeit. Auch die Absicherung eines nicht verheirateten Partners ist über die vorweggenommene Erbfolge möglich und sinnvoll, da nur verheiratete Partner einen gegenseitiges gesetzliches Erbrecht haben.
Rechtsanwalt 
Bernd Kirchner
Münchner Straße 41
85221 Dachau
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-right