ERHALT DES FAMILIENVERMÖGENS
Mithilfe von Schenkungen in München können durch die vorweggenommene Erbfolge erbrechtliche Streitigkeiten vermieden werden, die regelmäßig dazu führen, dass die Vermögensmasse u.U. zerschlagen wird. Das geht häufig zu Lasten von Immobilien und Unternehmen, die dem Erbstreit zum Opfer fallen und u.U. verkauft werden müssen. Durch die vorweggenommene Erbfolge kann das Familienvermögen erhalten und eine Zersplitterung von Vermögenswerten vermieden werden. Insoweit wirken Schenkungen nicht nur friedenstiftend, sondern fördern auch die Motivation der Erben, den Besitz zu erhalten und zu mehren
MINDERUNG DES PFLICHTTEILS
Meistens sind es Pflichtteilsansprüche, die für den oder die Erben Liquiditätsprobleme mit sich bringen. Beispiele sind es die Werte von Immobilien- oder Unternehmensanteile, die vom Pflichtteilsberechtigten quotal als Wertanspruch eingefordert werden, so dass nicht selten die Immobilie oder das Unternehmen zerschlagen und verkauft werden müssen. Denn normalerweise fällt es schwer, liquide Mittel bereitzustellen, um den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vertragliche Vereinbarungen zu treffen, in deren Folge die Pflichtteilshaftung zumindest reduziert oder nach Möglichkeit ganz ausgeschlossen wird.
VERSORGUNG DES SCHENKERS SOWIE SEINER FAMILIE
Ein häufiges Motiv für die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten ist, dass der Schenker durch die vorweggenommene Erbfolge und die damit verbundenen Schenkungen bei hier einer Beratung in München eine Gegenleistung vereinbaren kann. Meistens handelt es sich dabei um die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall. Möglich ist auch, minderjährige oder behinderte Kinder sowie materiell schwächere Familienmitglieder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge finanziell abzusichern.