Um eine Vermögensnachfolge zu gewährleisten, die sowohl Ihr Lebenswerk bewahrt als auch den Schutz Ihrer Angehörigen gewährleistet, unterstützen wir Sie in unserer Kanzlei für Erbrecht für Oberschleißheim mit all unserer Expertise und Erfahrung.
Wir klären Sie über die Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge auf und erarbeiten mit Ihnen ein Testament oder Erbvertrag, der Ihre Wünsche rechtssicher festhält.
Dabei behalten wir Ihre individuelle Lebenssituation und Ihre finanziellen und steuerlichen Verhältnisse immer im Blick: für einen rechtssicheren und starkes Erbplan, der Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht.
Die Erbfolge gibt es in 2 Varianten:
Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag greift in Deutschland die sogenannte gesetzliche Erbfolge, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. Hier wird das zu vererbende Vermögen nach einer festgelegten Ordnung unter den Angehörigen aufgeteilt. In der 1. Ordnung erben Lebenspartner und Nachkommen. War der Verstorbene alleinstehend ohne Kinder, treten in der nächsten Ordnung weitere Familienangehörige wie Enkel, Eltern oder Geschwister das Erbe an.
Im Gegensatz dazu steht die individuell festgelegte Erbfolge. Diese wurde zu Lebzeiten in einem Testament oder Erbvertrag niedergelegt. Hier hat der Erblasser die Freiheit, zu bestimmen, wer und in welchem Umfang erben soll. Er kann somit auch Personen bedenken, die nach der gesetzlichen Erbfolge nicht oder anders berücksichtigt werden. Ebenso ist es möglich, das Vermögen gezielt bestimmten Personen zuzusprechen oder Bedingungen zu formulieren, unter denen das Erbe angetreten wird. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Erbrecht für Oberschleißheim beraten und unterstützen, um sicherzugehen, dass Ihre Vorstellungen auch rechtskonform umzusetzen sind und spätere Konflikte zu vermeiden. Wir fungieren zudem auf Wunsch als Testamentsvollstrecker, um die Abwicklung Ihres Nachlasses professionell und sorgfältig zu steuern.
Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge individuell zu gestalten. Unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht für Oberschleißheim achtet dabei darauf, dass alle Formvorschriften eingehalten werden sowie die Gültigkeit der testamentarischen Verfügung gewährleistet ist. Unentziehbare Rechte, wie der sogenannte Pflichtteil, stehen dabei den nahestehenden Angehörigen auch gegen den Willen des Erblassers zu.
Als Rechtsanwälte für Erbrecht für Oberschleißheim stellen wir sicher, dass Ihr letzter Wille präzise formuliert und rechtlich durchsetzbar ist. Wir navigieren mit Ihnen durch komplexe Familienverhältnisse und Vermögensstrukturen und legen gemeinsam mit Ihnen eine Erbfolge fest, die Konflikte vermeidet und Ihr Lebenswerk gemäß Ihren Wünschen aufteilt. Als Rechtsanwälte für Erbrecht für Oberschleißheim beraten wir Sie zudem in der Frage, wie sich die gesetzlichen Pflichtteilsrechte mit Ihren Wünschen in Einklang bringen lassen.
In Kooperation mit der renommierten Steuerkanzlei Winfried Zenz setzen wir uns intensiv mit den steuerlichen Fragen rund um Ihr Erbe auseinander.
Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinsamen Testaments. Hier setzen sich zwei Partner wechselseitig als Alleinerben ein. Ehe- und Lebenspartnern wählen diese Variante des Testaments, um den verbleibenden Partner finanziell abzusichern und garantieren so, dass ihr Vermögen erst nach dem Ableben des Partners an die End-Erben – i.d.R. die Kinder – übergeht.
Im Rahmen des Berliner Testaments wird das Vermögen zweifach übertragen – insbesondere bei größeren Nachlässen kann das zu steuerlicher Mehrbelastung führen. Als Ihr Anwalt für Erbrecht für Oberschleißheim analysieren wir in Kooperation mit einer fachkundigen Steuerkanzlei alle steuerlichen Auswirkungen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, um die steuerliche Last bei jeder Vermögensübertragung zu minimieren.
Mit der umfassenden Beratung und Unterstützung Ihres Anwalts für Erbrecht für Oberschleißheim wissen Sie Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten in guten Händen: mit höchster Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den aktuellen Rechtsvorschriften.
In unserer Kanzlei für Erbrecht für Oberschleißheim unterstützen wir Sie bei der wichtigen Vorsorge für den Fall, dass Sie Ihre Wünsche nicht mehr persönlich äußern können. Die Ausarbeitung einer Patientenverfügung ist hier der integrale Teil Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung. Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidungen zu medizinischen Eingriffen und lebenserhaltenden Maßnahmen proaktiv und schriftlich festzuhalten.
Das Team unserer Erbrechtskanzlei für Oberschleißheim berät Sie hier zu allen relevanten Punkten. Wir klären Sie über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben auf und achten darauf, dass Ihr Dokument im Ernstfall seine Gültigkeit behält und eindeutig formuliert ist.
Die sorgfältige Ausformulierung einer Patientenverfügung verlangt nach fundiertem rechtlichem Fachwissen – Missverständnisse, rechtliche Grauzonen und uneindeutige Vorgaben können im Ernstfall Ihre Patientenverfügung gefährden. Nutzen Sie daher die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Erbrecht für Oberschleißheim, der auch die neuesten juristischen sowie medizinischen Richtlinien kennt und berücksichtigt.
In unserer Anwaltskanzlei für Erbrecht für Oberschleißheim beraten wir Sie bei der Frage, wie Sie Ihre Patientenverfügung optimal mit weiteren Vorsorgedokumenten wie einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombinieren können. Im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit kann so eine vertraute Person Ihrer Wahl in Ihrem Sinne handeln und entscheiden. Als Ihr Rechtsbeistand für Erbrecht für Oberschleißheim sorgen wir dafür, dass Ihre Autonomie und Selbstbestimmung durch eine juristisch einwandfreie Patientenverfügung in jedem Fall gewahrt wird.
Ihre Patientenverfügung sollte immer auf dem aktuellen Stand sein. Lassen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig durch Ihren Anwalt für Erbrecht für Oberschleißheim überprüfen und gegebenenfalls anpassen.